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Sicherheit für Kinder,
Rechtssicherheit für Sie

Als Betreiber eines Spielplatzes tragen Sie die volle Verantwortung für die Sicherheit der spielenden Kinder.

Der Gesetzgeber fordert hierbei eine lückenlose Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB).

Wir stehen Ihnen als zertifizierter Partner zur Seite und sichern Sie rechtlich ab.

Wir übernehmen für Sie alle normgeschriebenen Kontrollen gemäß DIN EN 1176/1177 und DIN 18034.

Spielplatzprüfung

Hauptinspektion

- Gesamtcheck der allgemeinen Betriebssicherheit des Spielplatzes

- 1x im Jahr

Operative Inspektion

- Detailprüfung auf Funktion und Verschleiß

- 3x im Jahr

Visuelle Routine Inspektion

- Check auf offensichtliche Gefahren

- 8x mal im Jahr Wöchentlich bis Monatlich

Erstabnahme

- einmalig nach Neubau, Umbau oder Gerätenachrüstung

- vor der Freigabe des Spielplatzes

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